Trotz Kastration keine Bewährung für Sexualstraftäter

„Am Landgericht Ingolstadt ist das der erste mir bekannte Fall“, sagte Oberstaatsanwalt Wolfram Herrle. Die freiwillige Kastration eines Sexualstraftäters zur Abwehr der Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der Haft bezeichnete die Justiz als „absoluten Einzelfall“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach Darstellung Herrles sind der 42-Jährige aus dem oberbayerischen Manching und sein Verteidiger mit dem Strafmaß unzufrieden. Sie hatten sich nach der Kastration Hoffnung auf eine Bewährungsstrafe gemacht.

Quelle: spiegel

Schnipp, Schnapp, alles ab reicht dann doch vielleicht nicht für die Freiheit.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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