Amtsgericht Quedlinburg verhängt Bewährungsstrafe gegen überwachten Entlassenen

Über die Überwachungspanne in Quedlinburg wurde bereits ausführlich berichtet. Nun kam es zum beschleunigten Verfahren vor dem Amtsgericht Quedlinburg wegen eines Bordellbesuchs des Überwachten. Drei Monate auf Bewährung, ein Urteil, mit dem Staatsanwaltschaft und Verteidigung sicher leben können.

Ob der Polizei das alles gefällt, was da geschehen ist, ist zur Zeit noch offen. Die Akteure hatten jedenfalls sicher ihren Spaß.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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3 Antworten zu Amtsgericht Quedlinburg verhängt Bewährungsstrafe gegen überwachten Entlassenen

  1. Avatar von Unbekannt doppelfish sagt:

    Was ist denn ein „beschleunigtes Verfahren“ in diesem Zusammenhang? Ein Quickie?

  2. Avatar von Unbekannt Ingmar Greil sagt:

    Seit wann ist es strafbar ein Bordell zu besuchen? Selbst für einen bedingt Haftentlassenen?

  3. Der Bordellbesuch ist natürlich nicht strafbar, aber wenn im Rahmen der Führungsaufsicht der Landkreis nicht verlassen werden darf und das Bordell in einem anderen Landkreis liegt ….

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