Wer Alfa Romeo fährt, muss klagen

Im September 2006 berichtete ich hier über einen Alfa-Romeo-Eigner, dem seine Motorhaube bei höherer Geschwindigkeit im wahrsten Sinne des Wortes um die Ohren geflogen war unter der Überschrift: „Wer Alfa fährt, muss geduldig sein.“

Die Geduld hatte nichts genutzt, Ersatzansprüche wegen Produkthaftung wurden schlicht abgelehnt. Nun blieb nichts anderes übrig, als Mutter FIAT zu verklagen,und siehe da, plötzlich erreicht mich der Anruf eines Kollegen, dass Turin signalisiert habe, dass die Reparaturkosten übernommen werden sollen. Ich hätte zwar die falsche FIAT AG verklagt, aber bei Klagrücknahme würde dann kein Kostenantrag gestellt werden.

Die Moral von der Geschicht: Fährst Du Alfa, scheu Dich vor der Klage nicht. Hast Du Geduld, bist Du ein armer Wicht.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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2 Antworten zu Wer Alfa Romeo fährt, muss klagen

  1. Avatar von Unbekannt J. Melchior sagt:

    … und wenn die Haube bricht, vergiss die Rechtsschutz nicht … 😉

  2. hast Du die Deurag, legst Du jede Scheu ab ;-))

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