Brückentagdesaster

Morgen, an einem so genannten Brückentag, werde ich einen Termin vor dem OLG Naumburg wahrnehmen. Für mich nichts Besonderes, der Kollege der Gegenseite hatte aber offenbar ein Problem damit.

Er hatte wohl Aufhebung des Termins beantragt, weil an diesem Brückentag sein Büro geschlossen sei und er deshalb seine Zeit anderweitig verplant habe.

Das Argument reichte wohl eher nicht bei den OLG-Richtern. Auch ich verstehe nicht, wie man in Zeiten, in denen man über die Abschaffung weiterer Feiertage nachdenkt, um das Wirtschaftswachstum anzukurbeln, insbesondere offenbar in den neuen Bundesländern mit diesen Brückentagsschließungen weitere unproduktive Tage schafft.

Insoweit freut mich die Entscheidung des OLG Naumburg, den Termin nicht aufzuheben.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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1 Antwort zu Brückentagdesaster

  1. Avatar von Unbekannt HANNES sagt:

    *muahahaa* wo kein wirtschaftsWACHSTUM, da kein wachsendes wirtschaftwachstum. die ostler haben doch IHREN soli!^^noch

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