Schuss in den Hintern hat Ziel verfehlt

Ein Bordellbetreiber aus dem Ruhrgebiet ist am Montag vom Essener Landgericht zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter gehen davon aus, dass der 53-jährige Essener unter anderem den Auftrag dazu gegeben hat, einem seiner Kontrahenten ins Gesäß zu schießen. Tatsächlich endete die Bestrafungsaktion seinerzeit mit einem Beinschuss. Außerdem soll der Angeklagte für einen Buttersäure-Anschlag auf einen konkurrierenden Club sowie kleinere Drogen- und Waffendelikte verantwortlich sein. (dpa/lnw)

Quelle: http://www.ksta.de

Wer andern in den Hintern schießt, darf sich über reichlich Knast nicht beklagen.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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