Wenn der Jurist mal nichts Juristisches erfinden kann, stürzt er sich auf die deutsche Sprache. Das Landgericht Freiburg lässt mir einen Beschluss zukommen, und zwar nicht in Kopie, Ausfertigung, Abschrift, Ablichtung oder … sondern als: Mehrfertigung. Was es nicht alles geben soll, da bin ich mehr als fertig.
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
—Werner Siebers—
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Gehört der „Rundschlag“ (s. vorhergehendes Posting) auch zum spezifischen Juristendeutsch oder ist das Ihre ganz persönliche Sprachschlamperei?
oder es hat sich wieder eine JOS selbst verwirklicht. Meistens wächst sowas ja auf dem Misthaufen der Justizverwaltung.