Videobotschaft: Das schnelle Amtsgericht und die strenge Generalstaatsanwaltschaft

Ein Tag, anders, als geplant. Bitte unten auf PLAY klicken.

Avatar von Unbekannt

Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

1 Antwort zu Videobotschaft: Das schnelle Amtsgericht und die strenge Generalstaatsanwaltschaft

  1. Avatar von Unbekannt Anonymous sagt:

    Habe ich das jetzt richtig verstanden? Bei einem Ihrer Mandanten wurden 0,2-0,3g Heroin sichergestellt. Das Heroin wurde untersucht und es konnte KEIN Wirkstoff nachgewiesen werden? Das ganze soll jetzt ein Verstoß gegen das BTM-Gesetz darstellen? *kopfschüttel*

Kommentare sind geschlossen.