Würfeln beim Strafmass

Im November 2005 hatte die Staatsanwaltschaft für eine bestimmte Tat eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr auf Bewährung beantragt. Das Gericht Landgericht Braunschweig hatte 2 Jahre sechs Monate ausgeurteilt. Der BGH hat dieses Urteil zur Strafhöhe mit deutlich Worten aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.

Jetzt, 1 1/2 Jahre später, beantragt die Staatsanwaltschaft nun 1 Jahr und sechs Monate auf Bewährung. Manchmal entsteht der Eindruck, dass Würfel vielleicht doch eine Rolle spielen könnten, denn wie kann es wohl sein, dass die angemessene Strafe nach 1,5 Jahren um 50% höher liegt?

Das Urteil wird mit Spannung erwartet.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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2 Antworten zu Würfeln beim Strafmass

  1. Avatar von Unbekannt J. Melchior sagt:

    Vielleicht die Inflation ?

  2. Bingo, die hatte ich natürlich vernachlässigt!

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