Gemeinschädlicher Protest gegen Nazi-Kult

Der Münchner Künstler Wolfram Kastner wird nicht wegen Sachbeschädigung an einem Nazi-Denkmal verurteilt. Dies entschied das Amtsgericht Landsberg. Kastner hatte den Gedenkstein im bayrischen Landsberg im Oktober 2006 aus Protest umgestürzt.

Das Amtsgericht der bayrischen Stadt Landsberg hat das Verfahren gegen den Münchner Aktionskünstler Wolfram Kastner und den Autor Claus-Peter Lieckfeld wegen „Geringe der Schuld“ eingestellt. Den beiden Männern war von der Staatsanwaltschaft „gemeinschädliche Sachbeschädigung“ vorgeworfen worden: Sie hatten im Oktober 2006 in Landsberg einen Gedenkstein aus dem Betonsockel gestürzt, der an den von den Nationalsozialisten als Märtyrer gefeierten Freikorpskämpfer Albert Leo Schlageter erinnerte. Zuvor hatten Kastner und Lieckfeld den Oberbürgermeister der Stadt Landsberg mehrfach aufgefordert, den Stein symbolisch zu stürzen und mit einer Informationstafel zu versehen.

Quelle: AOL

Die Staatsanwaltschaft muss sich fragen lassen, ob diese -objektiv unbestrittene- Sachbeschädigung tatsächlich „gemeinschädlich“ sein kann, oder ob es nicht eher gemeinschädlich ist, solche Idee als gemeinschädlich zu bezeichnen.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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1 Antwort zu Gemeinschädlicher Protest gegen Nazi-Kult

  1. Avatar von Unbekannt doppelfish sagt:

    Und ein Denkmal einer Nazi-Grösse, das ist nicht gemeinschädlich?

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