Arbeitsgericht Mainz verbietet Bahnstreiks

Das Mainzer Arbeitsgericht hat am Dienstag die bundesweiten Warnstreiks bei der Bahn verboten. Das Gericht gab damit der Deutschen Bahn recht, die eine einstweilige Verfügung gegen die Warnstreiks der Lokführer beantragt hatte.

Der Gewerkschaft der Lokführer (GDL) werde damit untersagt, ihre Mitglieder zu Warnstreiks aufzurufen, erklärte das Gericht in seinem Beschluss. Die Gewerkschaft GDL war nicht zur Verhandlung erschienen.

Da die Gerichtsentscheidung erst nach dem für 8.00 Uhr angesetzten Warnstreik erfolgte, hatte die GDL vielerorts bereits den Verkehr lahm gelegt. In Berlin, München und Hamburg kam der S-Bahn-Verkehr zum Erliegen. Auch einige Regionalzüge hätten ihre Fahrt nicht fortgesetzt, sagte ein Bahnsprecher am Dienstagmorgen in Berlin. Anderenorts war auch der Fernverkehr betroffen.

Quelle: newsclick

Avatar von Unbekannt

Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.