Nachträgliche Sicherungsverwahrung von Jugendlichen heute im Kabinett

Das Bundeskabinett befasst sich heute mit der nachträglichen Sicherungsverwahrung von Jugendlichen. Mit ihrem Gesetzentwurf setzt Justizministerin Brigitte Zypries eine Vereinbarung der Koalition um. Für Erwachsene kann seit 2004 eine nachträgliche Sicherungsverwahrung dann angeordnet werden, wenn sich erst nach der Verurteilung Anhaltspunkte für die Gefährlichkeit des Täters ergeben. Bei Jugendlichen ist das bislang nicht möglich.

Quelle: newsclick

Gerade auch unter Menschenrechtsgesichtspunkten ein mehr als heikles Thema.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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2 Antworten zu Nachträgliche Sicherungsverwahrung von Jugendlichen heute im Kabinett

  1. Avatar von Unbekannt Maus sagt:

    hab ich mir auch gedacht – was wohl das bundesverfassungsgericht dazu sagt?

  2. Avatar von Unbekannt doppelfish sagt:

    Den Titel hatte ich zunächst falsch verstanden.

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