So begann heute eine Oberstaatsanwältin in einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Oldenburg ihren eigenen Schlussvortrag, nachdem ich vorgelegt hatte. Ob ich das nun als Lob oder Schmach auffassen will, ist noch nicht ganz entschieden. Beeindruckend fand ich es gleichwohl, dass sich eine Oberstaatsanwältin zu einem solchen Lob hinreißen ließ.
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
—Werner Siebers—
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Solange nicht anschließend das Plädoyer als nicht zur Sache gehörend bemängelt wurde, ist das ja nicht zu beanstanden.Oder haben Sie’s der OStAin ungewöhnlich einfach gemacht? 🙂