Unterschiedliche Zufriedenheit

Als Verteidiger konnte ich sehr zufrieden sein. Die Beweiswürdigung und rechtliche Einordnung der Staatsanwaltschaft mit meinen Argumenten zerschmettert, zwei Teilfreisprüche, zwei Beihilfehandlungen statt Täterschaft, das bei sechs angeklagten Taten, alles, wie ich es wollte.

Statt 3 Jahren und 9 Monaten nur 2 Jahre und neun Monate: auch nicht schlecht. Nur der Mandant hatte auf eine Bewährung gehofft. Fand er zwar toll, dass die Kammer vollständig meinen Argumenten gefolgt ist, aber für ihn war das unwichtig, er wollte eine Bewährung.

Ich versteh ihn, der Kampf um die Bewährung wird weitergehen, versprochen. Hin und wieder weiß der BGH zu helfen.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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1 Antwort zu Unterschiedliche Zufriedenheit

  1. Avatar von Unbekannt Anonymous sagt:

    Offenbar leiden nicht nur manche Amtsrichter an Selbstüberschätzung …

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