Meldeauflage auf dem Prüfstand – die ungeschützte Nichtjungfrau

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt über die Klage eines Mannes gegen eine Meldeauflage anlässlich des G8-Gipfels im italienischen Genua 2001. Verklagt wurde das Land Berlin. Die Berliner Polizei hatte dem Mann aufgegeben, sich eine Woche lang auf der Polizeiwache zu melden. Damit sollte verhindert werden, dass er sich an einer gewalttätigen Demonstration beteiligt.

Quelle: newsclick

Auch bei der Fussballweltmeisterschaft hatte es solche Auflagen gegeben, teilweise allein deshalb, weil man auf der Liste „Gewalttäter Sport“ eingetragen war, auf die man leichter kommt als die ungeschützte Nichtjungfrau zum Kinde.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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1 Antwort zu Meldeauflage auf dem Prüfstand – die ungeschützte Nichtjungfrau

  1. Avatar von Unbekannt Zimmer 101 sagt:

    Bei unterbleibenden Vorkehrungen zur Kontrazeption erhöht sich das Risiko der Schwangerschaft ganz allgemein und ungeachtet der Umstände, ob vor der Zeugung bereits Verkehr ausgeübt wurde.

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