Gleich am frühen Morgen springt mich eine Formulierung in einer Akte an, die bezeichnend ist für das Verständnis von Polizeibeamten zum Oberbegriff der Vernehmung:
Der Beschuldigte verweigert die Aussage zur Sache, gibt aber in einem persönlichen Gespräch nach der entsprechenden Belehrung gegenüber KOK X. an, dass …
Das ist feine Polizeiarbeit. Bei der „Vernehmung“ kommt nix raus, den Rest hole ich mir in einem persönlichen Gespräch. Ich frage mich immer wieder, ob die Beamten tatsächlich glauben, dass diese „Vorgespräche“, Festlegungsgespräche“ oder „persönlichen Gespräche“ nicht zur Vernehmung gehören oder ob sie die Beschuldigten regelmäßig hinter das Licht führen und den Eindruck vermitteln, dass das, was in einem „persönlichen Gespräch“ geäußert wird, nicht zur Akte gelangt.
RSS – Beiträge
Aus Sicht der Polizei :Hauptsache der Beschuldigte glaubt das !
Aber ob die Kammer das glaubt? Die glauben ja nicht alles, wie wir kürzlich lernten.