Abgebrüht oder unwissend, das ist hier die Frage

Gleich am frühen Morgen springt mich eine Formulierung in einer Akte an, die bezeichnend ist für das Verständnis von Polizeibeamten zum Oberbegriff der Vernehmung:

Der Beschuldigte verweigert die Aussage zur Sache, gibt aber in einem persönlichen Gespräch nach der entsprechenden Belehrung gegenüber KOK X. an, dass …

Das ist feine Polizeiarbeit. Bei der „Vernehmung“ kommt nix raus, den Rest hole ich mir in einem persönlichen Gespräch. Ich frage mich immer wieder, ob die Beamten tatsächlich glauben, dass diese „Vorgespräche“, Festlegungsgespräche“ oder „persönlichen Gespräche“ nicht zur Vernehmung gehören oder ob sie die Beschuldigten regelmäßig hinter das Licht führen und den Eindruck vermitteln, dass das, was in einem „persönlichen Gespräch“ geäußert wird, nicht zur Akte gelangt.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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2 Antworten zu Abgebrüht oder unwissend, das ist hier die Frage

  1. Avatar von Unbekannt RA Neuber sagt:

    Aus Sicht der Polizei :Hauptsache der Beschuldigte glaubt das !

  2. Avatar von Unbekannt doppelfish sagt:

    Aber ob die Kammer das glaubt? Die glauben ja nicht alles, wie wir kürzlich lernten.

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