Rechtsanwalt Carsten Hoenig legt hier mal wieder den Finger in die Wunde der unfehlbaren Justiz, was mich veranlasst, den schuldunfähigen Haftrichter in Erinnerung zu rufen, über den es hieß:
„Dass eine Veränderung der Persönlichkeit des Beschuldigten … eingetreten war, haben seine Mitarbeiterinnen … bestätigt. Die Zeuginnen … haben bekundet, dass er unkonzentriert und überlastet gewirkt habe. Durch die Vielzahl der von ihm zum Schluß nicht mehr erledigten Akten hätten in seinem Zimmer chaotische Zustände geherrscht.“
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