Frauenmörder endgültig frei

Der jahrelange Streit um die dauerhafte Unterbringung eines früheren Gewalttäters aus Quedlinburg ist zu Ende. Der Bundesgerichtshof lehnte heute eine nachträgliche Sicherungsverwahrung ab. Das Gericht wies die Revision der Staatsanwaltschaft Magdeburg gegen die Freilassung des Mannes zurück. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig. Der Mann aus Quedlinburg war 1984 wegen Mordes und 1992 wegen versuchten Totschlags verurteilt worden. Nach seiner Freilassung im vergangenen Jahr wurde er von der Polizei wochenlang überwacht.

Quelle: mdr

Nun kann sicher nachgerechnet werden, wieviel die RundUmBewachung das Land Sachsen-Anhalt gekostet hat.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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