Wir kennen sie alle, die Kostenbeamten, die sich über alles mögliche Gedanken machen, z.B. ob bei 500 Kopien 2 Seiten gestrichen werden können, aber ganz bestimmt nicht darüber, wie lange es manchmal dauert, bis Gelder für Freigesprochene, Pflichtverteidiger oder PKH-Beigeordnete ausgekehrt werden. Das kann bei bestimmten Gerichten Monate dauern.
Zum wiederholten Male meine Empfehlung an alle, die oft Ansprüche gegen die Staatskasse haben: Gnadenlos aufrechnen gegen die Landeskasse mit Umsatzsteuer-und Einkommensteuervorauszahlungen.
Einerseits ist es angenehm, nicht zahlen zu müssen sondern nur die Aufrechnung zu erklären (wirtschaftlich natürlich völlig egal), andererseits zeigt sich, das einige Kostenbeamte vom Sumo-Ringer zum 100-Meter-Sprinter werden, weil sie den erhöhten Verwaltungsaufwand scheuen. Da werden Kostenanträge plötzlich blitzschnell bearbeitet, nur um nicht in den Aufrechnungstopf am 10ten des Monats zu kommen.
Na, geht doch!
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