Die Welt der Strafprozesse, das Umfeld der Strafjustiz und mehr aus der Sicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Werner Siebers aus Halle (Saale) (Eigenwerbung eingeschlossen)
Die spinnen, die Engländer. Weil ein Mann Sex mit seinem Fahrrad hatte – wie auch immer das befriedigen kann – muss er sich jetzt vor Gericht verantworten. 1993 musste in England bereits ein Mann einsitzen, weil er sich mit Pflastersteinen – auch das übersteigt meine Phantasie – vergnügt hatte.
Von § 183a StGB haben Sie aber schonmal gehört? Wegen nichts anderem ist jetzt der Mann in Schottland (Schotten sind übrigens keine Engländer!) vor Gericht.
Dem Fahrradliebhaber könnte ja § 315b StGB zum Verhängnis werden. Viel eher allerdings die diversen scharfen Kanten, die so ein Drahtesel hat – das weiss jeder, der sein Rad selbst pflegt.
Von § 183a StGB haben Sie aber schonmal gehört? Wegen nichts anderem ist jetzt der Mann in Schottland (Schotten sind übrigens keine Engländer!) vor Gericht.
Dem Fahrradliebhaber könnte ja § 315b StGB zum Verhängnis werden. Viel eher allerdings die diversen scharfen Kanten, die so ein Drahtesel hat – das weiss jeder, der sein Rad selbst pflegt.
„§ 183a StGB“ gibt es mit Sicherheit in Schottland nicht!