Das Wort zum Schweigen bei Festnahme oder Verhaftung

Lassen Sie sich nie von Ermittlungsbeamten zum Reden bequatschen, es geht fast immer schief. Bitte unten auf PLAY klicken.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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4 Antworten zu Das Wort zum Schweigen bei Festnahme oder Verhaftung

  1. Sehr geehrter Herr SiebersSchön, dass Sie heute dieses Video veröffentlichen doch für mich kommt es mehr als 1. Jahr zu spät. Zwar wurde das Verfahren gegen mich nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt doch das Ganze wächst sich zu einem gigantischen Justizskandal aus und sicherlich hat es mit eine Rolle gespielt, dass ich keinen guten und engagierten Anwalt hatte. Ich kämpfe heute noch um die Aufklärung des Falls bei dem auch meine öffentlich geförderte Firma vernichtet wurde. Juristisch bin ich am Ende – was nicht bedeutet das ich aufgebe.

  2. Avatar von Unbekannt day sagt:

    Aber Herr Ebert. Das weiss doch jedes Kind. Angaben zur Person: ja. Angaben zur Sache: nein.

  3. nun wenn man nichts zu verbergen hat, sich nichts vorzuwerfen hat glaubt man, dass die Aufklärung schneller geht wenn man mithilft – sorry ich habe nicht damit gerechnet, dass der leitende Kriminalbeamte Beweise unterdrückt und die Staatsanwaltschaften zu vertuschen versuchen. Ich neige dazu das Verhalten welches ich als selbstverständlich erachte auch von anderen zu erwarten – in soweit mein Fehler.

  4. Avatar von Unbekannt Anonymous sagt:

    Also GAR NIX sagen ist auch langweilig, geht denn wenigstens etwas wie: „Also letzte Woche war ich bei Romeo, dem Italierner, waren Sie da schon mal? Seine Pasta Funghi ist absolut suoer ….“Irgendwann rutscht dem Gegenüber vielleicht wenigtens ein gebrülltes „Schnauze!“ raus.

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