Absprachen, über die ungern berichtet wird

Sinngemäß berichtete der Richter einer Strafkammer als Zeuge in einem Strafverfahren gegen einen anderen Angeklagten:Absprache

„Als ich die Ladung bekam, konnte ich mich an das Verfahren überhaupt nicht erinnern. Erst beim Nachlesen in meinen Unterlagen kam einiges wieder hoch. Ich weiß aber sicher, dass es keine Absprachen über das Strafmaß gab. Ob der damalige Angeklagte lediglich ein Pauschalgeständnis abgelegt hat oder sich vereinzelt zu den Vorwürfen geäußert hat, kann ich nicht mehr sagen, ich weiß es wirklich nicht mehr. Zeugen wurden nicht vernommen.“

Ein wenig nachdenklich hat es mich schon gemacht, dass ein Richter zunächst völlige Erinnerungslosigkeit darstellt, um dann doch ganz genau zu wissen, dass es keine verfahrensverkürzenden Absprachen gab, obwohl die Art des Geständnisses wieder fehlt in der Erinnerung. Irgendwie werde ich den Eindruck nicht los, dass es manchem Richter unangenehm ist, einräumen zu müssen, dass ein Strafverfahren durch einen Deal beendet wurde.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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