Subjektiv empfundene Überlastung eines Richters

In einem Verfahren vor einem Landgericht, das bereits 2 Jahre andauert und in dem nicht wirklich etwas passierte, haben Kollegen auf ihre Dienstaufsichtsbeschwerde folgende Antwort (auszugsweise) vom Präsidenten bekommen:

„Die Ursache (Anm.: der Verzögerung) liegt in einer ZUMINDEST SUBJEKT EMPFUNDENEN ÜBERLASTUNG, die es dem Richter erschwert sein Referat so zu gestalten, wie es notwendig und wohl auch möglich wäre. Ich bin mit Richter am Landgericht ****** in ständigen Gespräch und weiß daher, dass individuelle Maßnahmen der Dienstaufsicht – soweit sie überhaupt zulässig wären – DIE VON IHM EMPFUNDENE BELASTUNG EHER VERSTÄRKEN und daher kontraproduktiv sein würden.“

Das erinnert an den „schuldunfähigen Haftrichter„.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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1 Antwort zu Subjektiv empfundene Überlastung eines Richters

  1. Avatar von Unbekannt doppelfish sagt:

    Ob da noch das berühmte System „40“ hilft?

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