Wenn nichts mehr einfällt: Generalprävention

Manchen Richtern ist es offenbar verborgen geblieben, dass die Frage der Generalprävention bis auf ganz wenige Ausnahmen keine Rolle mehr zu spielen hat. Nachzulesen u.a. hier.

Trotzdem hört man immer wieder:

2,5 Gramm Heroin am Tag – da sei die Sucht schon extrem, sagt der Amtsrichter. Und auch der Druck, sich Drogen beschaffen zu müssen. Der 28-Jährige hat es gemacht wie viele Abhängige: Er hat in der Innenstadt geklaut.

Der Staatsanwalt listet im Braunschweiger Amtsgericht auf: Modeschmuck im Wert von 200 Euro, Feuerzeuge für 55 Euro, 9 CDs für 146 Euro, Whiskey, Hose, ein blaues T-Shirt, Strümpfe – neun Diebstähle, die meisten gewerbsmäßig, was schwerer wiegt.

Der Drogenabhängige bestreitet nicht, dass er durch Diebstähle seinen Lebensunterhalt, zumindest seinen Drogenkonsum, finanziert hat. Der Amtsrichter kennt das. „In der Innenstadt klauen, das Diebesgut verkaufen und in Viewegs Garten Drogen einkaufen“, nennt er den Weg des illegalen Handels. „Da sind Sie nicht der einzige.“

Aber gerade deshalb müssten die Geschäftsleute geschützt werden, spricht der Richter auch von einem generalpräventiven Zweck der Strafe. Die Innenstadt dürfe nicht zum Selbstbedienungsladen von Junkies werden.

Quelle: newsclick

Der Strafrichter als Schützer der Geschäftsleute. Die werden sich freuen.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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1 Antwort zu Wenn nichts mehr einfällt: Generalprävention

  1. Avatar von Unbekannt J. Melchior sagt:

    Gerade gelesen: Polizei-Newsletter Nr. 100, September 20073) Heroinabgabe verhindert StraftatenSchwerstabhängige, die Heroin als Medikament erhalten, werden deutlich seltener straffällig als Süchtige, die Methadon als Ersatzdroge enthalten. Dies ergab eine Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) im Rahmen eines deutschlandweiten Modellprojekts. Über 1.000 Süchtige nahmen an der Untersuchung teil. Unter den Personen, die das ganze Jahr in der heroingestützten Behandlung verblieben, sank der Anteil derer, die von der Polizei wegen irgendeines Deliktes registriert wurden, von 55 Prozent auf 39 Prozent. In der Methadongruppe verringerte sich dieser Anteil nur von 58 Prozent auf 55 Prozent. Blieben die Patienten zwei Jahre in der Behandlung, setzte sich der positive Trend in der Heroingruppe weiter fort. Weitere Informationen unter http://kfn.de/versions/kfn/assets/heroinprojektkurz.pdf

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