Kartellamt geht gegen Stromversorger vor

Das Bundeskartellamt will wegen der angekündigten Strompreiserhöhungen aktiv werden. Eine neue Abteilung solle ab Anfang 2008 einen „möglichen Preishöhenmissbrauch“ durch Strom- und Gasversorger untersuchen.

Quelle: haz

Die Versorger dürfen nicht aus den Augen verlieren, dass Energiebezug dann keinen Sinn mehr macht, wenn die Energie, die für die Produktion eines Produktes benötigt wird, teurer ist als das Produkt selbst.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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