Stoiber hat noch was zu sagen

Unser aller Bayern-Ex-Diktator hat ganz schnell eine Meinung zum Jugendstrafrecht. Nach allen möglichen Verschlimmerungsvorschlägen kommt er nun richtig um die Kurve:

Der ehemalige bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU)
fordert für das Jugendstrafrecht die Möglichkeit der
Sicherungsverwahrung.

Quelle: pr-inside.de

Warum eigentlich nicht die Todesstrafe?

Avatar von Unbekannt

Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

2 Antworten zu Stoiber hat noch was zu sagen

  1. Keine Sorge, das wird bestimmt noch kommen….. Da Stoiber und Koch im Zweifelsfall sich gegenseitig Schützenhilfe leisten werden, kann sich doch Koch dann Art. 21 Abs. I Hess.Verf. zu nutze machen, dort ist ja offiziell die Todesstrafe noch nicht abgeschafft……

  2. Genau,das ist doch ein alternativer Weg der Entsorgung.

Kommentare sind geschlossen.