Altkanzler Schmidt muss nicht büßen

Der Verstoß gegen das Rauchverbot in einem Hamburger Theater wird für Altkanzler Helmut Schmidt vermutlich keine strafrechtlichen Konsequenzen haben. «Zweifelsohne war das Rauchen gesundheitsschädigend, es ist aber nicht davon auszugehen, dass eine Körperverletzung durch das Ehepaar Schmidt vorlag», sagte Oberstaatsanwalt Rüdiger Bagger. Fernsehbilder des genüsslich rauchenden Schmidt und seiner Frau Loki hatten eine Nichtraucher- Initiative aus Hessen zu einer Strafanzeige veranlasst.

Quelle: newsclick

Ich habe viele Jahre teilweise heftig geraucht. Zur Zeit glücklich rauchfrei. Und auch glücklicherweise keine Zeit, darüber nachzudenken, was es einen hessischen Nichtraucher angeht, ob in Hamburg ein fast 90-jähriger mit seiner Frau raucht oder nicht.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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5 Antworten zu Altkanzler Schmidt muss nicht büßen

  1. Avatar von Unbekannt Anonymous sagt:

    Den hessischen Verbraucherschützer hat zu Recht gestört, dass der Altkanzler in seiner Arroganz allgemein gültige Verbote ignoriert.Als Schmidt Anfang der Sechziger die Bundeswehr entgegen den Regeln des Grundgesetzes zur Flutbekämpfung in Hamburg angefordert und eingesetzt hat, mag das einen übergeordneten Grund gehabt haben. Der Zweck heiligt manchmal die Mittel.Doch warum mißachtet er das Rauchverbot?Das ist DIE entscheidende Frage.Aber wie das immer so ist: Man verurteilt den „Verräter“, nicht den „Verrat“!

  2. Avatar von Unbekannt RA JM sagt:

    Die entscheidende Frage dürfte eher sein, was diese ersichtlich schwachsinnige Anzeige bezweckt, wo es schon an einem hinreichenden Anfangsverdacht fehlt. Verschwendung von Steuergeldern? Publicity für den sog.“Nichtraucherschutz“?

  3. Avatar von Unbekannt RA JM sagt:

    Soeben gefunden: Wolfgang Joecks, Professor für Strafrecht an der Universität Greifswald und selbst Raucher, wird noch deutlicher: „Der Vorwurf ist vollkommener Unsinn. Um den Tatbestand der Körperverletzung zu erfüllen, müsste die unmittelbare gesundheitliche Beeinträchtigung eines Menschen nachgewiesen werden können. Das ist hier wohl kaum möglich.“ Er halte die Anzeige daher für „dummes Zeug“, so Joecks gegenüber SPIEGEL ONLINE.

  4. Avatar von Unbekannt Wolf sagt:

    @ #1 Siebers — Frage, was der Hamburger Raucher den Hessen angeht — mein Vorschlag: allgemeines Bedürfnis nach Besserwisserei? Auch ich rauche seit einigen Jahren nicht mehr, aber das explizite Rauchverbot in privaten Hausrechtszonen ärgert mich maßlos.@ #2 anonym — Sie rechtfertigen die Klage mit der schlichten Existenz des Rauchverbots. Dazu siehe oben. Neutraler Vorschlag, prüfen Sie mal, ob die Besserwisserei auf Sie zutreffen könnte.@ #3 ra jm — ersichtlich schwachsinnig trifft zu, ich ergänze: besserwisserisch. Vermutlich ein Opa im Ruhestand. Was dem fehlt, ist ein Schaufelchen und ein Eimerchen, damit er was zu tun hat.@ #4 ra jm — befriedigend, dass ein Rechtsprofessor bestätigt, was dem Laien unmittelbar einleuchtet: dass der Vorwurf Körperverletzung vollkommen blödsinnig ist. Der Verstoß gegen Rauchverbot ist ein klassisches „opferloses“ Delikt. Die Verordnung gehört abgeschafft.

  5. Avatar von Unbekannt Anonymous sagt:

    Ich weiß garnicht was die Aufregung. Es wurde legitim angezeigt das gegen ein geltendes Gesetz zum Gesundheitsschutz / Gesundheitsvorbeugung verstoßen wurde.Und natürlich waren die dortig anwesenden die leidtragenden. Hätte auch nur einer von den anwesenden Herrn Schmidt angesprochen, hätte er sofort als kleinkarierter Nörgler dargestanden. Ausserdem gibt es bzgl. des Rauchverbotes keine Holschuld.Und auch wenn ein Verstoß gegen das Rauchverbot nicht direkt unter Körperverletzung fällt, ist es zumindest vergleichbar mit einer Backpfeife – die tut auch weh (analog zum Augentränen oder Husten bei Passivrauch), man fällt zwar nicht sofort tot um, gefallen lassen würde es sich aber auch niemand.

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