Wenn die Strafe auf dem Fuße folgt

Ein 30 Jahre alter Boxer hat einen Mann zu Tode geprügelt, den er beim Vergewaltigen seines acht Jahre alten Stiefsohns antraf. Der Fall ereignete sich bereits in der Neujahrsnacht, wurde aber erst jetzt bekannt.

Quelle: aktuell.ru

Und natürlich ist der Täter nicht mehr in der Untersuchungshaft, und natürlich wird man den Mann in seiner Heimat feiern und natürlich wird hier der ein oder andere heimlich denken: richtig so.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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4 Antworten zu Wenn die Strafe auf dem Fuße folgt

  1. Avatar von Unbekannt setrok sagt:

    „Richtig so“, würde ich erst denken, wenn ich (+) unter die Subsumtion von §§ 32 oder 33 StGB geschrieben hätte.

  2. Avatar von Unbekannt Jule sagt:

    …und natürlich ist Selbstjustiz abzulehnen. Emotionen kümmern sich allerdings in der Regel wenig um juristische Folgen.

  3. Ist ein „Boxer“ nicht ein Hund? Und können die nicht nur beissen?Was charakterisiert denn einen „Boxer“? Dass er Berufsboxer ist oder dass er hobbiemäßig boxt?Sonst müsste es ja auch heißen:Ein Tischtennisspieler X and Herrn Y eine Ohrfeige verpasst, dass er gegen die Wand fiel…Ansonsten soll er nach dem Gesetz bestraft werden. Ist doch Totschlag, oder etwa nicht?

  4. Avatar von Unbekannt Anonymous sagt:

    Richtig so.

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