Nicht so richtig tot

Eine ziemlich makabere Idee hatte ein 55 Jahre alter Kölner: Er entwarf am Computer seine eigene Todesanzeige („plötzlich und unerwartet verstorben“) und schickte sie an seine zweite Ehefrau. Motiv: Die Frau wollte von ihrem Ex Unterhalt, ihn zur Not verklagen.

Bei der Vorlage beim Amt reichte die Todesanzeige allerdings nicht aus, um das zu verhindern: „Wir brauchen eine Sterbeurkunde“, hieß es da. Doch die gab es natürlich nicht.

Folge: Der scheinbar pfiffige Kölner landete vor Gericht: Urkundenfälschung, versuchter Betrug. Er bekam 300 € Geldstrafe aufgebrummt. Und Unterhalt muss er auch zahlen.

Quelle: express

Bei der Höhe der Geldstrafe dürfte aber auch der Unterhalt nicht gerade riesige Dimensionen annehmen.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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1 Antwort zu Nicht so richtig tot

  1. Avatar von Unbekannt Wolf sagt:

    Den Tatvorwurf Betrugsversuch kann ich nachvollziehen.Aber Urkundenfälschung doch wohl nicht, oder? Seit wann ist eine Zeitungsanzeige eine amtliche Urkunde?

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