Schwer nachzuvollziehen, dass Richter die Strafregisterauszüge von Angeklagten noch verlesen, obwohl alle Prozessbeteiligten erkennbar von einem Freispruch dieses Angeklagten ausgehen.
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
—Werner Siebers—
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Präsident der Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V.
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Strafprozesse und andere Ungereimtheiten
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Auch das Gericht?
ja
Vielleicht wär’s dem Richter sonst zu unspektakulär gewesen. Andererseits, wen will er damit beeindrucken?