Wildes Lama nicht so schlimm wie kotrolliertes Lama

Sportjuristen haben es schwer. Sie müssen unterscheiden können, ob ein Sportler nur einfach so herumspuckt oder irgendwo hinspuckt. Das ehemalige Kopfballungeheuer Jan Koller hatte jetzt Glück, weil er nur herumgespuckt hat:

„Nach dem festgestellten Sachverhalt war das Spucken allerdings nicht zielgerichtet gegen einen Hannoveraner Spieler gerichtet, weshalb das Fehlverhalten als unsportliches Verhalten in der Form des krass sportwidrigen Verhaltens und nicht als Tätlichkeit gegen den Gegner zu werten ist.“

Quelle: fussballportal.de

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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