Visitenkartenartige Gegenstände beeinträchtigen die Sicherheit in der JVA

Es gibt Visitenkarten, die rückseitig mit einer Magnetschicht versehen sind und deshalb z.B. an Kühlschränken oder beliebigen metallenen Gegenständen haften, so auch an Gefangenenspinden in der Justizvollzugsanstalt Braunschweig.

Im Rahmen einer Zellenrevision sind nun solche Karten von Anwälten gefunden worden, wobei auch von mir eine dabei war. Die JVA, die diese Visitenkarten lediglich als Kunststoffkarten sieht, die in Größe und Beschriftung Visitenkarten ähneln, meint nun offenbar, dass von diesen „Dingern“ eine Sicherheitsgefahr ausgeht und hat nun zunächst die Anwaltskammer eingeschaltet.

Außerdem wolle man Anwälten lediglich gestatten, pro Mandant eine Visitenkarte zu überreichen. Ich überreiche grundsätzlich mindestens drei, nämliche eine für den Mandanten, eine für den Sozialarbeiter, der für den Mandanten zuständig ist und eine für die erste Person, die den Mandanten besuchen wird, damit sich der Außenkontakt an mich wenden kann.

Inwieweit das nun wieder ein Sicherheitsrisiko sein kann, erschließt sich mir auch nicht.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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2 Antworten zu Visitenkartenartige Gegenstände beeinträchtigen die Sicherheit in der JVA

  1. Avatar von Unbekannt Anonymous sagt:

    Visitenartige / Visitenkartige / Visitenkartenartige / artige Visitenkarten???

  2. Avatar von Unbekannt Anonymous sagt:

    es käme darauf an, wie man sicherheit definierte…klingt nach einem kämpfchen um der behörde mindestens zustehendes maß an schikane.

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