Strafrechtliche Verjährung bei Steuerhinterziehung soll verlängert werden

Das Bundesfinanzministerium will Steuersünder länger verfolgen als bisher. Eine strafrechtliche Verfolgung von Steuerstraftaten soll künftig bis zu zehn Jahre lang möglich sein, wie aus einem Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 hervorgeht. Bisher liegt die Verjährungsfrist laut Strafgesetzbuch bei fünf Jahren. Sie kann nur in Ausnahmefällen auf zehn Jahre verlängert werden.

Quelle: tagesschau

Das journalistische Gestammel über die bisherige Rechtslage liegt zwar völlig neben der Sache, aber verlängert soll in der Tat werden.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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