Der Ton macht die Musik

Der Mandant überreicht mir ein Schreiben eines Kollegen, der meinen Mandanten als vorbestraften Kriminellen bezeichnet.

Richtig ist, dass der Mandant durch einen Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Gleichwohl halte ich den Ton für unverschämt und dem Sachlichkeitsgebot widersprechend.

Ein Kollege meint, ich solle mich nicht so haben, letztlich sei die Ansprache objektiv richtig.

Mal schauen, wie erquicklich sich der weitere Schriftverkehr entwickelt.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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2 Antworten zu Der Ton macht die Musik

  1. Avatar von Unbekannt Anonymous sagt:

    sowas kann ich beim besten willen nicht verstehen.ich hatte einem schriftsatz, da wurde unserem mandanten charakterschwäche attestiert.

  2. Avatar von Unbekannt Anonymous sagt:

    Der Mandant wird es ertragen wie die sprichwörtliche deutsche Eiche, wenn sich der Schwarzkittel an ihr reibt. Oder auf Neudeutsch: „Hund bellt hinter Lastwagen.“Besonders peinlich für den Kollegen – dem ja die sachlichen Argumete zu fehlen scheinen – wäre es natürlich, wenn der Strafbefehl auf nicht mehr als 90 Tagessätze lautete …

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