Freispruchantrag für schwarze Witwe

Im Prozess gegen die als „Schwarze Witwe“ bekannt gewordene ehemalige Prostituierte Lydia L. wegen vierfachen Mordes hat die Verteidigung am Dienstag Freispruch beantragt. Für eine Beteiligung der 69-Jährigen an den Morden gebe es „keine objektivierbaren Beweise“, sagte der Verteidiger bei seinem Plädoyer vor dem Landgericht Göttingen. Der Mitangeklagte Siegmund S. habe ihre Beteiligung erfunden, um sich für seine enttäuschte Liebe zu rächen. Der Verteidiger des 53-jährigen Gelegenheitsarbeiters S. schloss sich im Wesentlichen der Staatsanwaltschaft an und beantragte für seinen Mandanten eine Haftstrafe von höchstens 15 Jahren.

Quelle: afp

Ein mit Spannung erwartetes Urteil.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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1 Antwort zu Freispruchantrag für schwarze Witwe

  1. Insgesamt ein spannender Prozess, der immerhin einen Vorsitzenden in den Ruhestand befördert hat, im Gericht eigens für diesen Prozess eine eigene Kantine eingerichtet wurde, etc………..

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