Die Sicht eines Sitzungsvertreters

Es begann mit einem Riesenaufwand. Eine Sicherungsverfügung der Frau Vorsitzenden auf Hinweis des Landeskrminalamtes, dass die Hells Angels möglicherweise ein Auge auf einen Zeugen des Verfahrens geworfen hätten.

Einlasskontrolle im Gericht, Personalienüberprüfung, Bewachung des Gerichts – alles, wie immer, ganz unauffällig und höchst wichtig.

In der Beweisaufnahme bröckelte schnell, was zu einer Verurteilung hätte führen können. Die Vorsitzende fragte dann nach 2 Stunden, ob denn die Staatsanwaltschaft noch irgendetwas sehe, was zur Verurteilung des Angeklagten beitragen könne.

Sie erhielt dann die Antwort: Aus Sicht dieses Sitzungsvertreters jedenfalls nichts!

Das war es dann, dem Freispruch stand nichts mehr im Wege.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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3 Antworten zu Die Sicht eines Sitzungsvertreters

  1. Avatar von Unbekannt Theo Adam sagt:

    Und wo ist jetzt die Pointe ihres Eintrags?

  2. Avatar von Unbekannt Anonymous sagt:

    genau das ist es ja: da war viel gewese um nichts, das verfahren hat sich in sich selbst aufgelöst und all die angst vor hells-angels-terror war dahin. das ist auch ohne pointe manchem leser berichtenswert – je nach leseerwartung.braucht ein blogeintrag eine pointe, ja?.~.

  3. Avatar von Unbekannt doppelfish sagt:

    Die Pointe findet sich nebenan.

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