Der äußerst faire Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft meinte in seinem Plädoyer vor dem Amtsgericht Salzgitter, dass der Umfang des Strafregisterauszuges des Angeklagten „nicht übel“ sei.
Als das doch zur leichten Belustigung der Beteiligten führte, korrigierte er sich -nun selbst grinsend- und meinte, der Umfang sei vielmehr „sehr übel“.
Damit war der Objektivität wieder Genüge getan.
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Das wäre bei „nicht von schlechten Eltern“ nicht passiert!