Das ist nicht übel

Der äußerst faire Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft meinte in seinem Plädoyer vor dem Amtsgericht Salzgitter, dass der Umfang des Strafregisterauszuges des Angeklagten „nicht übel“ sei.

Als das doch zur leichten Belustigung der Beteiligten führte, korrigierte er sich -nun selbst grinsend- und meinte, der Umfang sei vielmehr „sehr übel“.

Damit war der Objektivität wieder Genüge getan.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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1 Antwort zu Das ist nicht übel

  1. Avatar von Unbekannt fernetpunker sagt:

    Das wäre bei „nicht von schlechten Eltern“ nicht passiert!

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