Kommilitonen beklaut – Aufenthalt versaut

Ein ausländischer Student, der seinen Kommilitonen Euroscheckkarten stiehlt und damit einkauft, darf aus Deutschland ausgewiesen werden. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts in Neustadt an der Weinstraße hervor. Die Richter erklärten, eine Ausweisung sei als Maßnahme der Gefahrenabwehr wegen der genannten Straftaten gerechtfertigt.

Quelle: yahoo

Jeder ist seines Aufenthaltes Schmied.

Avatar von Unbekannt

Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

1 Antwort zu Kommilitonen beklaut – Aufenthalt versaut

  1. Avatar von Unbekannt Matthias sagt:

    Richtig so!Ist ja fast so, als hätte man einen Gast zu Hause eingeladen und der beklaut ein Fammilienmitglied.

Kommentare sind geschlossen.