… aber dass alle Frauen und alle Rentner und viele andere Rechtsfahrgebotverweigerer grundsätzlich und immer auf dreispurigen Autobahnen die mittlere Spur okkupieren, obwohl der rechte Hauptfahrstreifen frei ist, kann einen schon hin und wieder ein ganz klein wenig auf die Palme bringen.
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
—Werner Siebers—
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gibt es eigentlich einen unterschied zwischen rechts vorbeifahren und rechts überholen? grüße alex
Die Antwort auf diese Frage findet sich in den §§ 5 und 6 StVO:Danach überholt man fahrende Fahrzeuge und fährt an haltenden Fahrzeugen vorbei.
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Auf welchen Autobahnen ist denn noch die rechte Spur frei?Die rechte Spur wird doch überall von lahmarschigen LKWs blockiert.Dass niemand Lust darauf hat, zwischen den LKWs hin-und-her zu springen, sollte doch wohl verständlich sein.
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@Andreas Schwartmann: Ich halte es da wie die LKW-Aufschriften … „Überholen sie ruhig, der Käse wartet im Supermarkt auf sie!“ Wer meint ohne LKW auf deutschen Autobahnen leben zu können, dem wünsche ich viel Erfolg beim Selbstversuch. Ich persönlich halte LKW-Fahrer für eine der bestfahrendsten (richtig geschrieben hoffentlich) Berufsgruppen überhaupt.
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Ich sprach nicht von einer mit LKWs besetzten sondern von einer freien rechten Spur.Einfach erst lesen, dann meckern.Und wenn man mal über den Tellerrand von Rhein und Ruhr hinausschaut, wird man solche Autobahnen durchaus finden.Glücklicherweise.
Herr Schwarzmann gehört wohl zu diesen Experten, die nie rechts fahren, weil sie sich vorstellen, dass da LKWs sein könnten, auch wenn alles frei ist.Frau wird er nicht sein, Rentner wohl auch nicht, bleibt nur die dritte genannte Alternative.
Armer Herr Schwartmann,nun hat man Ihnen den „schwarten Mann“ zugeschoben. Zum Trost: ich teile Ihre Ansicht ein wenig – auch wenn das LKW-Szenario vom Thema führt.
Zum Thema feminine Nicht-Autobeherrschung empfehle ich auch:http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/08/19/pilates/