Pole missbraucht Kälber – Geldstrafe und Wegweisung

Ein Mann, der in einem Landwirtschaftsbetrieb in Oberwil BL ( Schweiz ) drei Kälber misshandelt hatte, ist vom Statthalteramt Arlesheim per Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der 21-jährige Pole wurde zudem aus der Schweiz ausgewiesen.

Das Statthalteramt geht von einem sexuellen Hintergrund der Tat aus. Zwar habe sich der Mann in rund vier Wochen Untersuchungshaft nicht zum Motiv der Tat geäussert. Bei einem der Kälber sei aber nachgewiesen worden, dass es zu sodomistischen Handlungen gekommen war, teilte die Behörde am Montag mit.

Der Angeschuldigte wurde nun wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz, Sachbeschädigung und Widerhandlung gegen das Ausländergesetz verurteilt. Das Statthalteramt sprach eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen und eine Busse von 1500 Franken aus. Das Amt für Migration verfügte zudem die Wegweisung aus der Schweiz und belegte den Mann mit einer zehnjährigen Einreisesperre.

Quelle: 20min.ch

Ob die schweizer Kälber etwas besonderes an sich haben? Jedenfalls war das Kalbfleisch sehr teuer für den guten Mann. Und dann noch eine Wegweisung!

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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1 Antwort zu Pole missbraucht Kälber – Geldstrafe und Wegweisung

  1. Avatar von Unbekannt corax sagt:

    Hehe,ein wegweisendes Urteil.

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