Seine Königliche Hoheit übt sich in Bescheidenheit

Wie bereits berichtet, hat seine Königliche Hoheit Ernst August Prinz von Hannover, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, Königlicher Prinz von Großbritannien und Irland, Ehegespinnst von Prinzessin Caroline von Monaco, beschlossen, seinen ehemaligen Verteidiger wegen der Folgen eines angeblichen nicht autorisierten Geständnisses u.a. auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 250.000 EURO zu verklagen. Der Höhe nach nimmt der Kläger nun aus angeblich rein motivationsverdeutlichenden Gründen seine Forderung um 245.000 EURO zurück.
Ernst August Prinz von Hannover hat seine Schmerzensgeldforderung gegen seinen früheren Anwalt von 250.000 auf 5000 Euro reduziert. Der Grund: Er will so zeigen, dass es ihm um die Sache gehe und nicht ums Geld.

Mit diesem „symbolischen Betrag“ wolle der Kläger deutlich machen, dass es ihm in dem Verfahren nicht um Geld, „sondern um die Sache“ gehe, sagte Ernst Augusts Anwalt Wolfgang Euler am Donnerstag bei der Zivil-Verhandlung vor dem Landgericht Hannover. Der Prinz werde etwaige Schadensersatzzahlungen an Kinder in Kenia spenden.

Die Forderung nach öffentlicher Richtigstellung bleibe jedoch unverändert bestehen.

Quelle: spiegel

Man kann dem Kollegen Euler nur inständig wünschen, dass er alles richtig macht.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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1 Antwort zu Seine Königliche Hoheit übt sich in Bescheidenheit

  1. Avatar von Unbekannt Gonsior sagt:

    Wenn es nur noch um die 5000 geht, wäre es nicht unrichtig, den Betrag einfach zu zahlen und als gemeinsame mediale Spende zu verwursten. Die Kinder in Afrika wären bestimmt dankbar.

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