Antidiskriminierungsgesetz als Geldbeschaffungshebel

Weil er nicht in eine Diskothek in Hannover durfte, hat ein Türke den Betreiber wegen Diskriminierung verklagt. Der Mann ist überzeugt, nur wegen seiner ausländischen Herkunft nicht in das Szenelokal eingelassen worden zu sein. Er verlangt nun 500 Euro Schmerzensgeld. Der Diskothekenbetreiber weist die Vorwürfe entschieden zurück und kontert mit einer Gegenklage. Für Gastronomen in der Landeshauptstadt ist der Fall gar ein Beleg dafür, welche merkwürdigen Blüten das vor rund zwei Jahren in Kraft getretene Antidiskriminierungsgesetz treibt.

Quelle: welt

Witzigerweise war das Lokal an dem Tag geschlossen, an dem sich der Vorfall ereignet haben soll.

Avatar von Unbekannt

Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

1 Antwort zu Antidiskriminierungsgesetz als Geldbeschaffungshebel

  1. Avatar von Unbekannt doppelfish sagt:

    Wie genau lautet denn der Vorwurf? „Diskriminierende Planung der Öffnungszeiten“? Das wird bestimmt lustig, pardon, interessant.

Kommentare sind geschlossen.