Die Begründung des BGH, die Urteile des Gerichts seien „lückenhaft und wecken die Besorgnis, dass es einen rechtlich unzutreffenden Maßstab seiner Überzeugungsbildung zugrunde gelegt hat“, können einige unserer Mandanten aus eigener so empfundener leidvoller Erfahrung nur ausdrücklich bestätigen.
Leider redet man sich beim Landgericht Braunschweig die Kritik des BGH schön, indem man über den Zeitungsbericht Glauben machen will, dass es „häufiger vorkomme, dass der BGH Urteile eines Landgerichts aufhebt“. Dass das nicht stimmt sondern im Gegenteil höchst selten vorkommt im Vergleich zu allen mit der Revision angegriffenen Urteile, weiß jeder Strafjurist. Es trifft auf Unverständnis, dass mit solch missverständlichen Formulierungen der Eindruck erweckt wird, dem unbefangenen Leser Sand in die Augen streuen zu wollen.
RSS – Beiträge
Ich denke, die haben bei der Braunschweiger Zeitung einen Sonderbeauftragten, der meinen Blog im Auge hat, damit dort sofort, wie offenbar geschehen, auf meine Kritik reagiert werden kann. Bin mal gespannt, ob der Sportteil nun auch umfangreicher wird.
Ist die Anzahl denn wirklich so besonders, wenn offenbar immer wieder der gleiche Fehler gemacht wurde, bevor der BGH eingreifen konnte? So funktioniert doch eigentlich Gesamtstrafenbildung.