Ohne Urteil hat ein eher unappetitliches Verfahren gegen einen 21-jährigen Löhner jetzt vor dem Amtsgericht Bad Oeynhausen geendet. Dem Chemie-Student war auch im zweiten Prozessanlauf nicht nachzuweisen, dass er aus Verärgerung über die misslungene Fahrprüfung die Toilette einer Fahrschule mit infektiösen Pilzen verunreinigt hat. »Das Verfahren wird wegen nicht erwiesener Schuld eingestellt«, verkündete Richter Dr. Eisberg schließlich mit Zustimmung des Staatsanwaltes und der streitenden Parteien.
Der damalige staatlich geprüfte Chemisch-technische Assistent des Instituts für Solarbiologie in Hameln sollte laut Anklage am 21. November 2005 die Löhner Fahrschule aufgesucht haben, um die sanitären Anlagen mit einem unbekannten gesundheitsgefährdenden Stoff zu beschmieren. Drei Frauen, die Ehefrau des Fahrschulinhabers, eine Fahrlehrerin und eine Fahrschülerin, hatten danach über Pilzerkrankungen geklagt. Gutachterlich ließ sich der Tatvorwurf gegen den Beschuldigten, der heute in Darmstadt studiert, schließlich nicht erhärten. Ein Professor hatte erklärt, es sei dem Löhner nicht möglich gewesen, sich Pilzporen aus den Arbeitsgruppen zu besorgen. Die Zeuginnen hatten überdies nur wenig Interesse, ihre Erlebnisse öffentlich zu schildern.
Quelle: westfalen-blatt
RSS – Beiträge