DAV-Stiftung: Spendenaufruf mit Halbwahrheiten

Ein mitdenkender Kollege hat mich auf einen Spendenaufruf einer DAV (DeutscherAnwaltVerein) – Stiftung im Anwaltsblatt 2008, Seite 743 aufmerksam gemacht, aus dem ich erfahren habe, dass im Halberstädter Theaterverfahren, in dem mein Mandant freigesprochen wurde, vier der Nebenklägervertreter von einer Stiftung bezahlt wurden, die von einem Verein gegründet wurde, dessen Mitglied ich bin.

Die Ansätze der Stiftung sind sicher bedenkenswert, aber dass in diesem Spendenaufruf reißerisch ein Sachverhalt falsch geschildert wird, dass „vergessen“ wird, dass drei der vier Angeklagten freigesprochen wurden, dass „vergessen“ wird, dass die Situation, die zur Auseinandersetzung führte, möglicherweise durch eine der Schauspielerinnen mit dem Spruch: „Biste schwul, oder was!?“ provoziert wurde, dass „vergessen“ wird, dass einige der vom DAV bezahlten Kollegen der Staatsanwaltschaft und den Verteidigern unkollegial ohne jeden Anhaltspunkt kollusives Zusammenwirken unterstellt haben etc., ist eine – und das ist freundlich ausgefrückt – bodenlose Frechheit.

Ich bin überrascht, verwundert und ein wenig erzürnt, dass es eine DAV-Stiftung nötig hat, mit Unwahrheiten, Halbwahrheiten und Weglassungen um Spenden zu … werben.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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8 Antworten zu DAV-Stiftung: Spendenaufruf mit Halbwahrheiten

  1. …dem ist nichts hinzuzufügen.

  2. Avatar von Unbekannt Anonymous sagt:

    Bleibt zu hoffen, daß diese Einnahmen der Staatskasse bei der Kostenfestsetzung angegeben wurden.

  3. Avatar von Unbekannt Anonymous sagt:

    und „möglicherweise“ heißt in diesem falle was? „kann sein“, „muss aber nicht“, „wir können’s nicht beweisen, aber es war so“, oder wie?halbwahrheiten?ansonsten ziemlich d’accord, .~.

  4. Avatar von Unbekannt RA Anders sagt:

    Wozu brauchten die Opfer noch Geld aus einer Stiftung. Die Nebenklagevertreter sind doch sicher beigeordnet worden.Mit dem zusätzlichen Geld haben die Nebenklagevertreter also mehr bekommen als die Pflichtverteidiger in diesem Verfahren. Absurd. Insbesondere wenn man das Verfahren in Presse und diesem Blog ein bißchen verfolgt hat.

  5. „möglicherweise“ heißt in der Tat: es kann sein – nicht mehr und nicht weniger!

  6. Avatar von Unbekannt Anonymous sagt:

    Anwälte auf der Verteidigerseite und Anwälte auf der Nbenklägerseite – und der DAV schlägt sich gegen die eine Seite auf die andere Seite. Das kann dann jedem anwalt jeden Tag passieren! Aus dem Verein kann man nur austreten, und zwar ganz schnell.

  7. Stopp, es war nicht der DAV, sondern „nur“ eine Stiftung des DAV

  8. Avatar von Unbekannt Anonymous sagt:

    Was war das denn für ein Verfahren? Könnte mich mal jemand aufklären, welches Verhalten der Angeklagten mit dem Spruch: „Biste schwul, oder was!?“ provoziert wurde?

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