Das rechtsstaatserodierende Bekenntnis dieses Strafsenats liegt nicht darin, den Angeklagten das Schweigerecht zuzubilligen, sondern für die Straffreiheit des Gehilfen, denn das waren alle drei mindestens, ein Urteil eines Reichsgerichts heranzuziehen, dass einen signierenden Richter eben nicht zu einem Gehilfen der Rechtsbeugung erklärt hatte.
Dabei „übersieht“ der Strafsenat, dass jeder Beamter seine Remonstrationspflicht wahrzunehmen hat, und auch mittelbar an keiner Straftat beteiligt sein kann. So zumindest haben es sich die Eltern des Grundgesetzes vorgestellt, als sie dem Kadavergehorsam der Nazielite einen Riegel vorgeschoben haben. Immerhin ruft dieser Strafsenat deutlich in Erinnerung, warum in diesem Land kein Nazijurist für seine Untaten je zur Rechenschaft gezogen wurde.
Als Anständiger kann man nur fordern, dass das Oberlandesgericht Naumburg aufgelöst wird, denn wie soll dieses Gericht jemals wieder den Respekt des Rechts erlangen?
Über mich
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
—Werner Siebers—
Pfälzer Str. 24, 06108 Halle (Saale) + bundesweit
Tel.: 0345/77892933 + 0172/5429221Mail: rechtsanwalt@siebers.ws
TOP-RECHTSANWALT Deutschland seit 2014 durchgehend bis 2025: STRAFRECHT (Focus-Spezial TOP-Rechtsanwälte)
Präsident der Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V.
Twitter Updates
Tweets von VerteidigungArchiv
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten
RSS – Beiträge
In dem Zusammenhang muesst ihr euch mal Justiz und ihre Opfer ansehen…