Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Holzklotz-Fall vor dem Landgericht Oldenburg wird für die Presseberichterstattung erhebliche Konsequenzen haben. Die Verteidigung hat den Presseagenturen die Möglichkeit gegeben, die Berichterstattung ab spätestens dem 01.12.2008 um 12.00 Uhr auf diese Entscheidung einzustellen und angekündigt, dass bei Verstößen nach Fristablauf Maßnahmen im einstweiligen Rechtsschutz eingeleitet werden und Schadensersatzansprüche vorbehalten bleiben.
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—Werner Siebers—
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