Lebenslange Verfolgung von Kinderschändern

In der Schweiz bestimmt die kochende Volksseele die Verabschiedung von jeglicher Verjährungsmöglichkeit bei Sexualdelikten zu Lasten von Kindern.

Kinderschänder müssen künftig in der Schweiz ihr ganzes Leben lang mit Strafverfolgung rechnen. Die Schweizer stimmten überraschend mit fast 52 Prozent für eine Vorlage, die die «Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern» vorsieht. Dieses Ergebnis gilt als Überraschung, da sich sowohl die Regierung wie auch das Parlament aus juristischen Gründen dagegen ausgesprochen hatten. Bisher kennt die Schweiz Unverjährbarkeit nur bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord.

Quelle: dpa

Homepage

Der Weg zu Ihrem Anwalt

Avatar von Unbekannt

Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

2 Antworten zu Lebenslange Verfolgung von Kinderschändern

  1. Avatar von Unbekannt doppelfish sagt:

    Werden schon die Heugabeln geschwungen und die Sensen geschärft?

  2. Avatar von Unbekannt Anonymous sagt:

    Tja, wem Demokratie nur gefällt, wenn einem die Abstimmungsergebnisse nach seinem Geschmack fallen …Ich finde die Floskel „im Namen des Volkes“ sowieso mehr als oft anmaßend, sollte man nicht lieber „im Namen der Vernunft“ verwenden? Dann gibt es zumindest formal keinen Widerspruch mehr zur kochenden Volksseele.

Kommentare sind geschlossen.