Holzklotz-Fall: Befangenheitsantrag gegen Vorsitzenden abgelehnt

Das Landgericht Oldenburg fährt im Holzklotz-Fall weiter die Sparbüchsen-Nummer. Zunächst wird am Dolmetscher gespart, jetzt wurde ein zweiter Pflichtverteidiger abgelehnt, obwohl es sich aufdrängt, dass das Verfahren weit überdurchschnittlich aufwändig ist und weiter sein wird.

Der wegen dieser Ablehnung der Beiordnung eines zweiten Pflichtverteidigers gestellte Befangenheitsantrag wurde jetzt zurückgewiesen. Ein Schelm, der behaupten würde, dass ihn diese Entscheidung überrascht.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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1 Antwort zu Holzklotz-Fall: Befangenheitsantrag gegen Vorsitzenden abgelehnt

  1. Avatar von Unbekannt Vidocq sagt:

    Also ich als Otto Normalverbraucher könnte mir auch nur einen Anwalt leisten. Warum also zwei, die wiederum von meinem Steuergeld bezahlt werden?

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