Und wieder ein Verhandlungstag im Holzklotz-Fall vor dem Landgericht Oldenburg. Die zuständige Kammer darf erneut zeigen, ob sie auf dem Weg zur Umsetzung der Unschuldsvermutung und des Grundsatzes des fairen Verfahrens Fortschritte gemacht hat, oder ob sie weiter den Eindruck verstärken will, lediglich weiter den Weg zu ebenen, möglichst widerstandsfrei die ins Auge gefasste Verurteilung zu zementieren.
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
—Werner Siebers—
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