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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
—Werner Siebers—
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Strafprozesse und andere Ungereimtheiten

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ung beim Geldtranspot, daß man nicht Münzen und Scheine in „szenetypischer Stückelung“ mitführt.Wie man macht, isses verkehrt. Man sollte also Sonntags um 07:24 im Bett liegen.;-)
Gibt der Fahrscheinautomat denn Wechselgeld zurück? Oder druckt er einen Fahrschein in Höhe des Wechselgeldes, so wie die Briefmarkenautomaten der Post?
Wechselgeld bekommt man zurück. Der Automat nimmt aber keine größeren als 10 €-Scheine, und am Sonntag, wenn der Fahrkartenverkauf noch nicht geöffnet hat, wird an der Information mitgeteilt, dass man weder Fahrkarten verkauft noch Geld wechselt.Man ist dann, wenn man weder das passende Kleingeld noch die entsprechenden Scheine oder Plastikkarten zur Hand hat, entweder auf den guten Willen eines wechselbereiten Dritten angewiesen oder schlicht aufgeschmissen (oder die Überschrift tritt in Kraft).Und wieder mal die Schnauze gestrichen voll von der Bahn!
Gibt es nicht auch ne gesetzliche Regelung, welche Scheine man höcvhstens/Mindestens annehmen muss? Wenn nicht wäre das doch mal ein Fall für die EU
@ Pascal§ 14 Abs. 1 Satz 2 Bundesbankgesetz bestimmt, „Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“Münzgeld hingegen muss nur in zumutbaren Mengen angenommen werden. Das sollte also auch gelten, wenn ein 2 EUR teurer Fahrschein am Automaten mit einer 50er Note bezahlt wird. Die Annahme von 48 EUR in Münzgeld muss sich kein Kunde bieten lassen.Ob diese Rationalisierungsbestrebungen auch im Hinblick auf den Zahlungsverkehr mit Behörden und Gerichten rechtens ist, darüber habe ich mir hier (s.u.) bereits Gedanken gemacht.http://philorama.blogspot.com/2007/11/anmerkung-aus-der-froschperspektive-des.html
Wenn die Automaten defekt sind oder das Geld nicht annehmen, darf man doch auch im Nahverkehr nachlösen – wird zumindest so immer wieder von den Bahnangestellten kundgetan…
Malte S.: Selbst beim kompletten Automatenausfall am 14.01.2009 wurden Kunden ohne Fahrkarte von Zugbegleitern der Deutschen Bahn aus dem Zug geworfen:Youtube-Video
und ich fahre das ganze Jahr schwarz, nur ich darf das nach SGB IX. Leiste dazu noch hilfe wenn z.B. der Zugbegleiter sagt er kontrolliert heute wegen hohen Reiseaufkommens nicht und man das zugestiegenen die den Typen suchen sagt.. Das auch Anstiftung zum Schwarzfahren, nur die werden ja nicht erwischt, weil er nicht kontrolliert, der kam nur Durch weil die an die Notrufeinrichtungen dauernd kamen xD.. Schade das ich gerade mal 20 Minuten in der 1. Klasse sitzen konnte..